Der innergemeinschaftliche Erwerb ist ein entscheidender Aspekt des grenzüberschreitenden Handels innerhalb der Europäischen Union (EU). Er bezeichnet den Erwerb von Waren durch ein Unternehmen in einem EU-Mitgliedsstaat, die aus einem anderen EU-Land stammen. In diesem Fall unterliegt der Erwerb bestimmten Umsatzsteuerregelungen gemäß dem Umsatzsteuergesetz. Der innergemeinschaftliche Erwerb ist ein wichtiger Bestandteil des Binnenmarktes und ermöglicht einen reibungslosen Handel zwischen den EU-Ländern.