Die Zukunft der Rechnungsstellung im B2B-Bereich: Die Einführung elektronischer Rechnungen in Deutschland ab 2025
📜 Der Bundestag verabschiedete das Wachstumschancengesetz am 17. November 2023. Der Bundesrat überwies es am 24. November 2023 an den Vermittlungsausschuss. Am 21. Februar 2024 wurde ein Vermittlungsergebnis erzielt.
💡 Die Definition elektronischer Rechnungen wurde EU-weit angepasst. Ein Diskussionsentwurf zirkulierte im April 2023 und floss in den Regierungsentwurf ein. Die Einführung der E-Rechnungspflicht erhielt die Genehmigung des EU-Rats.
Was ändert sich?
📆 Ab 2025 wird eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung nicht mehr als elektronische Rechnung gelten. Die neuen Definitionen gelten ab dem 1. Januar 2025.
Rechnungsprogramme für 2024: Welches ist das richtige für Ihr Unternehmen?
🔧 Die Auswahl eines geeigneten Rechnungsprogramms ist entscheidend. Wir haben Programme für 2024 sorgfältig ausgewählt. Unternehmen sollten ihre spezifischen Anforderungen berücksichtigen.
📈 Für eine reibungslose Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung ab 2025 ist eine frühzeitige Evaluation und Implementierung geeigneter Programme ratsam. Die richtige Vorbereitung und Auswahl können den Übergang unterstützen.