2024 Anhebung der Grenze für den Abzug von Geschenken

🎁 Entdecken Sie die neuen Steuervorteile für Unternehmer ab 2024! 🎉

Ab diesem Jahr wird die Freigrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde von 35 € auf großzügige 50 € angehoben! Das bedeutet, dass Sie als Unternehmer jetzt noch mehr Möglichkeiten haben, Ihre Wertschätzung auszudrücken und gleichzeitig steuerlich zu profitieren.

Unternehmer können Geschenke an Geschäftsfreunde als Betriebsausgaben abziehen, solange der Wert pro Person und Jahr nicht mehr als 50 € beträgt. Und das Beste daran: Diese Begrenzung gilt nicht für Geschenke, die ausschließlich betrieblich genutzt werden können! 💼🎁

Aber Vorsicht, liebe Unternehmer: Das Steuerrecht folgt eigenen Regeln und verlangt genaue Aufzeichnungen. Geschenkaufwendungen müssen einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben dokumentiert werden, um den vollen Betriebsausgabenabzug zu gewährleisten.

Egal, ob Sie Ihren Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder Kunden eine Freude machen wollen – mit der neuen Freigrenze von 50 € pro Empfänger und Jahr stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen. Und denken Sie daran: Auch pauschal versteuerte Geschenkzuwendungen gehören zu den steuerlich absetzbaren Ausgaben!

Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Geschäftsbeziehungen zu stärken und gleichzeitig von den neuen Steuervorteilen zu profitieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

📞 Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater um noch mehr über die aktuellen Steuervorteile zu erfahren! 📞

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