Wer ist GoBD pflichtig?
Die “GoBD” steht für “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern. Außerdem für die Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
Es handelt sich dabei um eine Verwaltungsvorschrift der deutschen Finanzverwaltung, die die Anforderungen an die Buchführung und die Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen regelt.
Die GoBD legen fest, wie Unternehmen ihre Buchführung elektronisch führen dürfen, welche Anforderungen an die Aufzeichnung, Speicherung und Archivierung von Daten gestellt werden und wie der Datenzugriff für die Finanzbehörden gewährleistet sein muss. Ziel ist es, eine ordnungsgemäße Buchführung und eine revisionsfähige Dokumentation sicherzustellen.
Für Unternehmen bedeutet die Einhaltung der GoBD, dass sie ihre Buchführungssysteme und -prozesse entsprechend den Vorgaben der Finanzverwaltung gestalten müssen. Dies umfasst unter anderem die Verwendung geeigneter Software und die Einhaltung von Sicherheits- und Datenschutzstandards.
Nichtbeachtung der GoBD kann zu steuerlichen Nachteilen führen, wie beispielsweise der Nichtanerkennung von Buchführungsergebnissen oder zu Bußgeldern. Daher ist es für Unternehmen, insbesondere solche mit elektronischer Buchführung, wichtig, die GoBD einzuhalten und regelmäßig auf Aktualisierungen und Änderungen zu achten.
Rechnungsprogramme müssen GoBD-konform sein.